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Prüfungsvorbereitung

Prüfungsvorbereitung


…Steht bei Dir die Heilpraktikerprüfung unmittelbar bevor?

Unsere Prüfungsvorbereitung bereitet Dich effektiv auf die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker vor.
Kernstück ist ein Lerntraining, ein Vertiefungstraining mit MC-Klausuren und Differentialdiagnoseübungen, Repetitorium, Tutorium und Coaching.

Turnus:  2x jährlich im November bzw. Mai
Dauer:     5 Monate, 1x wöchentlich - insgesamt 54 Unterrichtsstunden

              zusätzlich ca. 14 - tägig (Sa.), 9 Samstage, insgesamt 54 Unterrichtsstunden

 

Ausbildungsgebühr: Du kannst wählen ob Du die Ausbildungsgebühr von 1150.- EUR über die gesamte Ausbildungsdauer von 5 Monaten in monatlichen Teilbeträgen von 230,- EUR zahlen willst oder im Voraus. Bei der Vorauszahlung gewähren wir Dir einen Rabatt. Du zahlst dann nur noch 1100,- EUR und hast somit eine Ersparnis von 50.- EUR.

Die Einschreibgebühr beträgt einmalig 210,- EUR und ist im ersten Monat mit Beginn der Ausbildung zu zahlen.


Bitte melde Dich frühzeitig an. Die Kurse sind sehr begehrt und schnell ausgebucht.
Für weitere Fragen stehen wir Dir gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung – ruf uns doch einfach an!

Mit den besten Wünschen für die Prüfung,  

das Dozententeam


Anmeldung

Wir haben Dein Interesse geweckt?
Der Termin für diese Fachausbildung, Fachweiterbildung oder Seminar ist momentan noch nicht festgelegt. Bei Interesse kannst Du Dich gerne auf unserer Warteliste vormerken lassen. Wir werden Dich rechtzeitig über den Termin informieren. Du kannst dann entscheiden ob Du teilnehmen möchtest.

Jetzt hier vormerken!



Wissenswertes zur Heilpraktikerprüfung in Baden-Württemberg

Anmeldung:
Die Anmeldung zur Überprüfung erfolgt entweder beim Gesundheitsamt oder bei der unteren Verwaltungsbehörde am Wohnsitz des Antragsstellers. (Das ist entweder das Landratsamt oder - bei großen Kreisstädten - die Stadtverwaltung oder die staatliche Polizeibehörde.)

Bitte erkundige Dich dort, welche Antragsunterlagen Du einreichen musst.

(Bsp. Heilbronn, Stand 01.04.2012)

  • Kurzgefasster Lebenslauf
  • Personalausweis (beidseitige Kopie)
  • Abschlusszeugnis (amtlich beglaubigte Kopie), mindestens Hauptschulabschluss
  • Ein ärztliches Attest, welches bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate ist und aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller in psychischer und physischer Hinsicht geeignet ist, die Tätigkeit eines Heilpraktikers auszuüben.
  • Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Belegart 0, das bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate ist

Prüfungsorte:
In Baden-Württemberg wird die Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz - abgesehen vom Stadtkreis Stuttgart - in den vier Regierungsbezirken Nord- und Südwürttemberg sowie Nord- und Südbaden nur in jeweils einem dort benannten Landratsämter (Fachbereich Gesundheit) durchgeführt (Heilbronn, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg).

Welches Gesundheitsamt die Überprüfung vornimmt, bestimmt sich entweder vom Wohnsitz des Antragsstellers oder vom Ort der beabsichtigten Niederlassung.

Zuständige untere Verwaltungsbehörde für die Erteilung und die Zurücknahme der Erlaubnis im Sinne des § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251) ist:

Das Gesundheitsamt Heilbronn für den Regierungsbezirk Stuttgart mit Ausnahme des Stadtkreises Stuttgart

Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn

Ansprechpartner Zi. E112 Ute Simpfendörfer

Tel.:07131/994-669

Fax: 07131/994-174  

(Stadtkreis Heilbronn; Landkreise: Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall)

 

Das Ordnungsamt Stuttgart für den Stadtkreis Stuttgart

70173 Stuttgart, Eberhardstraße 35

Ansprechpartner Nico Gottwald

Tel.:0711/216-91937

Fax: 0711/216-2800  

 

Das Gesundheitsamt Karlsruhe für den Regierungsbezirk Karlsruhe

76137 Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2

Ansprechpartner Andrea Liebel

Tel.:0721/936-5973

Fax: 0721/936-865973  

(Stadtkreise: Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim; Landkreise: Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe, Neckar-Odenwald-Kreis, Rastatt, Rhein-Neckar-Kreis)

 

Das Gesundheitsamt Breisgau-Hochschwarzwald für den Regierungsbezirk Freiburg

79104 Freiburg i.Br., Sautierstr. 28,   Tel.: 0761/2187-3021 

Ansprechpartner Peter Tritschler

Tel.:0761/2187-3021

Fax: 0761/2187-3099  

(Stadtkreis: Freiburg; Landkreise: Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Konstanz, Lörrach, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Waldshut)

 

Das Gesundheitsamt Tübingen für den Regierungsbezirk Tübingen

72072 Tübingen, Wilhelm-Keil-Str. 50

Ansprechpartner Zi. C1 11 Kornelia Hödel

Tel.:07071/207-3325

Fax: 07071/207-93325  

(Stadtkreis: Ulm; Landkreise: Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Zollernalbkreis)

 

Prüfungstermine:
Die schriftlichen Überprüfungen finden jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die mündliche / praktische Überprüfungen werden im Anschluss daran terminiert. Beide Teile der Überprüfung -schriftlich und mündlich / praktisch - sind zusammenhängend zu absolvieren.

Anmeldefristen:
Für die Märzüberprüfung ist der Abgabetermin für die Antragsunterlagen der 15. Januar. Beim Erreichen der Teilnehmergrenze ist ein Annahmeschluss bereits vor diesem Datum möglich. Es entscheidet dann der Antragseingang.

Für die Oktoberüberprüfung ist der Abgabetermin der 15. August.

In Tübingen sind die Abgabetermine jeweils der 31.12. und 31.07. eines jeden Jahres.

 

Prüfungsablauf:

Die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern  gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen / praktischen Teil.

Der schriftliche Teil umfasst 60 Fragen nach einem Antwortauswahlverfahren (multiple choice), wobei mindestens 45 Fragen (75%) richtig beantwortet werden müssen. Für die Bearbeitung sind 120 Minuten vorgesehen.

Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Überprüfung.

Die mündliche Überprüfung wird in 2-3 Wochen nach der schriftlichen Überprüfung als Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel nicht länger als 45 Minuten.

Eine Wiederholung der Prüfung ist möglich. Wer die mündliche Prüfung nicht bestanden hat, muss bei Wiederholung erneut an der schriftlichen Überprüfung teilnehmen.

 

Eingeschränkte Überprüfung:
Der schriftliche Teil findet zeitgleich mit der allgemeinen Heilpraktikerüberprüfung statt und umfasst 28 Fragen nach einem Antwortauswahlverfahren (multiple choice), wobei mindestens 21 Fragen (=75 %) richtig beantwortet werden müssen. Für die Bearbeitung sind 60 Minuten vorgesehen.

Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Überprüfung.

Die mündliche Überprüfung wird in 2-3 Wochen nach der schriftlichen Überprüfung als Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel ca. 30 Minuten.

 

Kosten: Die amtlichen Gebühren für Überprüfung und Erteilung der Erlaubnis sind nicht überall gleich!

(Bsp. Heilbronn, Stand 01.04.2012)

Schriftliche Überprüfung 160,00 €

Mündliche Überprüfung 190,00 €

Verschieben der Prüfung nach Übersendung der Einladung oder unentschuldigtes Fernbleiben 55,00 €

Verschieben der mündlichen Überprüfung 14 Tage oder kürzer vor dem Prüfungstermin oder unentschuldigtes Fernbleiben 105,00 €

Rücknahme des Antrages 80,00 €

Rechtsmittelfähiger Ablehnungsbescheid 140,00 €

Erteilung der Erlaubnis 250,00 €


Heilpraktikerausbildung Crashkurse Prüfungsvorbereitung Notfallkurse Praxisausbildung 


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